Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung bzw. juristisch korrekt eine sog. Außenprüfung nach den §§ 193-203a der Abgabenordnung durchführen will, bleibt kaum jemand ganz gelassen. Denn eine Betriebsprüfung kostet Zeit und unter Umständen auch viel Geld, wenn dabei steuerliche Gestaltungen nicht anerkannt oder Geschäftsvorfälle anders eingeordnet werden, als man diese in den Steuererklärungen angegeben hat.
Hier ist es ratsam, bereits bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung einen fachkundigen Berater einzuschalten. Dieser kann z.B. prüfen, ob eine Prüfung für die vom Finanzamt gewünschten Jahre überhaupt noch erfolgen darf. Außerdem lassen sich bereits während einer Prüfung oft die Weichen für den weiteren Ablauf stellen oder man kann den vom Prüfer gesetzten Schwerpunkt der Betriebsprüfung erkennen und gegensteuern. Auch die regelmäßig zum Abschluss der Prüfung stattfindende Schlussbesprechung sollte man nur mit einem fachkundigen Berater an seiner Seite durchführen, da hier mit guten Argumenten oft noch die Möglichkeit besteht, ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen.