Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
Egal ob Sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, stets benötigen Sie dafür den passenden, auf Ihre Situation zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag. Hier sollte kein Vertrag „von der Stange“ verwendet werden, weil dieser Ihren Besonderheiten sicher nicht gerecht werden wird. Bedenken Sie auch, dass Ihre Gesellschaft vielleicht sehr lange existieren wird. Manche Gesellschaften bestehen über mehrere Generationen. Soll in der Zukunft dann etwas am Gesellschaftsvertrag geändert werden, müssten alle Gesellschafter der Änderung zustimmen. Dies ist besonders dann problematisch, wenn eine Änderung Nachteile für einige Gesellschafter bedeutet. Daher sollte man lieber bereits bei Gründung der Gesellschaft Regelungen aufnehmen, die für die vorhersehbaren Fälle eine faire und allen Interessen gerechte Lösung beinhalten.
Auch wenn Sie als Gesellschafter in eine schon bestehende Gesellschaft eintreten wollen, sollte der Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft und der Kaufvertrag über den Gesellschaftsanteil von einem Fachmann überprüft werden. Ansonsten akzeptieren Sie unter Umständen durch den Eintritt in die Gesellschaft Regelungen, die sich später, z.B. beim Ausscheiden aus der Gesellschaft, sehr nachteilig für Sie auswirken können.