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Übertragung von Vermögen oder Unternehmen

Die Übertragung von Vermögensgegenständen wie z.B. Häusern oder anderem Grundbesitz, Beteiligungen, Aktien oder einem Unternehmen an die nächste Generation oder andere Personen sollte immer sorgfältig geplant werden, um hier keine teuren Fehler zu begehen.
Dabei muss nicht nur die rechtliche, sondern auch die steuerliche Seite betrachtet werden, damit z.B. keine unnötige Erbschaftsteuer anfällt. Ein Notar wird Sie in dieser steuerlichen Hinsicht nicht beraten, sondern in seiner Urkunde vielmehr jede Haftung für eine eventuell doch erfolgte steuerliche Beratung ausschließen. Hier empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht zu beauftragen. Dieser kann Sie hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung beraten, Ihnen auch die steuerlichen Konsequenzen aufzeigen, die entsprechenden Verträge entwerfen oder prüfen und Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten. Erforderlichenfalls können auch weitere Spezialisten wie z.B. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Gern können Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren und mich mit der Erstellung Ihres Übertragungsvertrags beauftragen.