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Übertragung von Geschäfts- oder Gesellschaftsanteilen

Wenn die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Gesellschaftsanteilen geplant ist, sollten Sie vorher fachkundigen Rat einholen. Denn auch hier muss nicht nur die rechtliche sondern auch die steuerliche Seite beachtet werden. Zusätzlich müssen die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag geprüft und die steuerlichen Auswirkungen berechnet werden. Erst dann sollte ein entsprechend angepasster Vertrag über den Verkauf und die Abtretung der Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteile geschlossen werden.
Gern können Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren und mich mit der Erstellung Ihres Übertragungsvertrags beauftragen.