Nachfolgend finden Sie eine Liste von Fragen und Antworten, insbesondere zur Honorarfrage, die mir häufig gestellt werden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf
Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses besagt, dass wenn keine Gebührenvereinbarung geschlossen wurde und der Beratene ein Verbraucher ist, die Erstberatungsgebühr 190 € nicht überschreiten darf.
Für eine erste Beratung bis zu einer Stunde verlange ich normalerweise lediglich 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt also 119,00 €. Diese Gebühr wird aber selbstverständlich auf die nachfolgend entstehenden Gebühren (z.B. für die Vertretung in einem Gerichtsverfahren) angerechnet.
Sollte dies daran liegen, dass ich Ihnen nicht helfen kann, z.B. weil Sie einen Notar und keinen Rechtsanwalt benötigen, werde ich Ihnen selbstverständlich nichts dafür berechnen.
Grundsätzlich gilt: Bringen Sie lieber zu viel als zu wenig mit. Am Besten den gesamten bisherigen Schriftverkehr in der Angelegenheit, Verträge, Schreiben vom Gericht (mit Umschlag), Notizen usw. Auch Fotos können sehr hilfreich sein. Originale, die Sie sofort wieder benötigen, können auch während des Termins kopiert werden.
Selbstverständlich wird im ersten Termin das Honorarthema angesprochen und geklärt. Für Beratungsfälle oder Ihre außergerichtliche Vertretung (z.B. Anschreiben des Gegners ohne Einschaltung des Gerichts) biete ich Ihnen an, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abzuschließen. Dadurch bezahlen Sie nur die tatsächlich geleistete Zeit. Es wird monatlich abgerechnet, so dass Sie zeitnah sehen, welche Kosten anfallen und es keine Überraschungen zum Schluss gibt.
Wenn ich Sie in einem gerichtlichen Verfahren vertrete, richtet sich meine Vergütung regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher fallen die jeweiligen hiervon abhängigen Gebühren aus. Es kann jedoch auch hier eine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden. Diese darf aber die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten.
Sofern wir am Telefon nur einen ersten Termin vereinbaren, kostet dies selbstverständlich nichts. Ansonsten kostet eine Beratung am Telefon aber natürlich genau dasselbe wie eine Beratung vor Ort.
Wenn es nötig ist, komme ich natürlich auch gern zu Ihnen
Das kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Wenn Sie Ihren Vertrag mitbringen, kann ich für Sie bei Ihrer Versicherung anfragen. Wenn Sie auch wegen der Kosten der Erstberatung sichergehen wollen, dass diese übernommen werden, sollten Sie vorher selber bei Ihrer Versicherung nachfragen.
Normalerweise innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen.
Als Rechtsanwalt darf ich zwar grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten beraten, maße mir aber nicht an, mich auf allen Gebieten gut auszukennen. Sollten Sie also Beratung auf einem Gebiet brauchen, welches ich nicht anbiete, werde ich Ihnen dies sofort mitteilen und gern Kollegen benennen, die sich darauf spezialisiert haben.