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Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen

Wenn die anwaltliche vorgerichtliche Zahlungsaufforderung nicht zum Erfolg geführt hat und die Beantragung eines Mahnbescheides sinnlos ist, z.B. weil der Schuldner die Forderung für unbegründet oder nicht gerechtfertigt hält, muss die Forderung durch eine Klage gerichtlich geltend gemacht werden, wenn der Gläubiger noch zu seinem Recht kommen will.
Dabei bin ich Ihnen gern behilflich, schätze die Erfolgsaussichten Ihrer Klage ein, erstelle die Klageschrift und vertrete Sie im Klageverfahren vor Gericht. Nach dem hoffentlich erfolgreichen Abschluss des Verfahrens fordere ich den Schuldner nochmals zur Zahlung auf und beantrage den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses beim Gericht, um auch die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten bei Ihrem Schuldner durchsetzen zu können. Sollte der Schuldner nicht freiwillig zahlen, leite ich in Ihrem Auftrag auch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein.