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Gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen vor dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht muss man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, während man sich vor dem Amtsgericht auch selbst vertreten darf. Erfahrungsgemäß vertritt man sich aber besser nicht selbst, denn man kennt die Abläufe vor Gericht nicht und hat auf diesem Gebiet normalerweise keine Erfahrung. Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht sind daher meiner Meinung nach wesentlich besser, wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht beauftragen. Bei einer Beauftragung prüfe ich die Rechtslage und erhebe die Klage für Sie oder verteidige Sie gegen eine Klage. Bei aussichtslosen Fällen rate ich auch von einer Klage bzw. von einer Verteidigung gegen die Klage ab, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Die Anwaltskosten für das Klageverfahren richten sich übrigens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und müssen, wenn die Klage Erfolg hat, normalerweise von der Gegenseite getragen werden.