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Erstellung von Verträgen

Egal ob man seinen PKW verkaufen, seine Wohnung vermieten oder eine Gesellschaft gründen will: Man schließt einen entsprechenden Vertrag. Dieser Vertrag kann in den meisten Fällen zwar auch mündlich geschlossen werden. Allein schon aus Beweisgründen ist dies aber nicht ratsam. Bei größeren Geschäften sollte deshalb immer ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.
Natürlich kann man auch ein Vertragsmuster aus dem Internet herunterladen, schnell die Namen der Beteiligten eingeben und dann hoffen, dass alles gut geht. Wenn aber später doch unerwartete Schwierigkeiten auftreten, ist die Chance relativ gering, dass das verwendete Muster eine Regelung für diese Schwierigkeiten enthält. Oft wird sogar blindlings etwas unterschrieben und vereinbart, was sich später sogar als nachteilig entpuppt, z.B. in steuerlicher Hinsicht. Dann wünscht man sich später, man hätte doch etwas Zeit und Geld investiert, um einen „richtigen“ Vertrag erstellen zu lassen.
Es empfiehlt sich deshalb bei größeren oder wichtigen Angelegenheiten aus zwei Gründen immer, einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt mit der Erstellung eines passenden Vertrags zu beauftragen: Erstens haben Sie dann einen vom Fachmann entworfenen und auf Ihre Besonderheiten angepassten Vertrag und zweitens haftet Ihnen dieser Fachmann auch für Schäden, die durch sein Verschulden aufgrund falscher Vertragsgestaltung eingetreten sind.