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Testamentsgestaltung

Grundsätzlich empfehle ich jedem Mandanten vorzusorgen und eine Regelung zu treffen, was im Todesfall mit seinem Vermögen geschehen soll. Denn wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift automatisch die im Gesetz geregelte Erbfolge. Diese ist aber oft nicht im Sinne des Mandanten, weil dann unter Umständen auch Personen erben könnten, denen er eigentlich nichts oder möglichst wenig hinterlassen will.
Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig einen geeigneten Testamentsentwurf erstellen zu lassen, der Ihre besonderen Umstände berücksichtigt. Auf der Basis dieses Entwurfs können Sie dann ein wirksames handschriftliches Testament errichten. Dieses handschriftliche Testament können Sie entweder selbst aufbewahren oder gegen geringe Gebühren beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen und im zentralen Testamentsregister eintragen lassen. Alternativ können Sie das Testament auch beim Notar beurkunden und dann beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Hier fallen dann aber zusätzlich Gebühren für den Notar an, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert des zu vererbenden Vermögens richtet.
Gern können Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren und mich mit der Erstellung Ihres Testamentsentwurfs beauftragen.