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Gesellschaftsauseinandersetzungen

Sei es, dass sich die Lebenspläne geändert haben oder die wirtschaftliche Situation es erfordert, manchmal müssen Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheiden. Egal ob dann die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt oder ob sie aufgelöst werden soll, stets stellt sich die Frage, welche Abfindungen die Gesellschafter erhalten sollen oder ob man sich z.B. im Wege der Realteilung auseinandersetzt. Hier ist immer eine fachmännische Beratung erforderlich, gerade weil es üblicherweise um erhebliche Summen geht und natürlich auch entsprechende Steuern anfallen können, die man vielleicht durch die richtige Gestaltung hätte reduzieren oder vermeiden können.
Gern stehe ich Ihnen für Fragen rund um die Gesellschaftsauseinandersetzung zur Verfügung.