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Steuerstrafrecht

Unter Steuerstrafrecht versteht man alle Straftaten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Der Hauptfall ist natürlich die Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung. Üblicherweise erfährt der Mandant durch ein Schreiben des zuständigen Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung davon, dass gegen ihn ein sogenanntes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Im schlimmsten Fall erfährt er dies durch die Steuerfahndung selbst, die auf einmal im Morgengrauen vor der Tür steht und eine Hausdurchsuchung durchführt.
In allen diesen Fällen sollte man nicht versuchen, selbst mit dem Finanzamt, der Steuerfahndung, der Strafsachenstelle oder sogar der Staatsanwaltschaft zu sprechen und dort alles zu erklären.
Hier sollte immer ein fachkundiger Berater wie ein Rechtsanwalt oder besser noch ein Fachanwalt für Steuerrecht eingeschaltet werden. Nur Rechtsanwälte können Einsicht in die sogenannten Ermittlungsakten nehmen und feststellen, worum es überhaupt geht. Erst danach kann man dann entscheiden, wie man weiter vorgeht. Oft ist es sinnvoll, dann eine sogenannte Einlassung abzugeben, also sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Entweder, um diese Vorwürfe zu widerlegen oder auch, um in bestimmten Fällen den einen oder anderen Punkt zuzugeben, damit dann eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden kann. Alternativ kann man natürlich auch seine Chancen vor Gericht in der Hauptverhandlung suchen. Ein Gerichtsverfahren findet aber öffentlich statt, und empfiehlt sich daher meiner Meinung nach nur, wenn dieses aller Voraussicht nach mit einem Freispruch enden wird.
Wenn gegen Sie wegen Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung oder anderer Steuerstraftaten ermittelt wird, stehe ich Ihnen gern für eine erste Beratung sowie eine Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren zur Verfügung.