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Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden

Wenn die anwaltliche Zahlungsaufforderung nicht zum Erfolg geführt hat, wenn schnell ein sogenannter gerichtlicher Titel benötigt wird oder wenn die Verjährung der Forderung droht, sollte ein Mahnbescheid beantragt werden. Zumindest sofern der Schuldner nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerspricht, kann dann schnell ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Wird auch diesem innerhalb von zwei Wochen nicht widersprochen, kann der Vollstreckungsbescheid mit allen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vollstreckt werden.
Sofern das Mahnbescheidsverfahren erfolgreich ist, werden die Kosten für das Verfahren dabei mit in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen und können ebenfalls beim Schuldner mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden.