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Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

Vorweggenommenen Erbfolge bedeutet, dass man einem potentiellen Erben schon zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens überträgt, den dieser sonst im Erbfall erben würde. Dies kann aus steuerlichen Gründen sehr sinnvoll sein, um Freibeträge bei der Schenkungsteuer auszunutzen. Außerdem kann man eine solche Übertragung natürlich auch mit einer Gegenleistung verbinden, z.B. mit einer zu zahlenden Rente oder sich das Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder ein Wohnrecht an einer übertragenen Immobilie vorbehalten.
Bevor Sie Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge treffen, sollten Sie sich aber hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen beraten lassen. Ich helfe Ihnen gern dabei, die für Sie am besten geeignete Gestaltung zu finden und umzusetzen.